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RENNSPORT PINNWAND
Das Züchten von Pferden ist Leidenschaft pur. Mittels analysieren von Abstammungen und Leistungsnachweisen sowie Exterieurbeurteilungen wird der passende Deckhengst für die Zuchtstute ausgesucht und so bereits den Grundstein für ein künftig (hoffentlich) erfolgreiches Rennpferd gesetzt. Nach der Bedeckung heisst es rund 11 Monate gespannt auf die Geburt des Fohlens warten und dann hoffen, dass aus dem «kleinen» Pferd durch eine gezielte, professionelle Aufzucht der Champion wird, der man sich erträumt hat.
Ein Züchtersprichwort besagt "breed the best to the best and hope for the best!"
(Züchte das Beste mit dem Besten und hoffe auf das Beste)
Die Schweizer Vollblutzucht mag klein sein im Vergleich zu den Vollblutzucht-Ländern Frankreich, England, Irland oder Deutschland. Doch sie bringt qualitativ gute Pferde auf die Rennbahn und in die Zucht. Eine Hall of Fame wird in näherer Zukunft hier noch entstehen...
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl der im Schweizer Gestütsbuch eingetragenen Zuchtstuten um mehr als die Hälfte reduziert. Wie schon die Geschichte zeigt, ist es schwierig in der Schweiz die Vollblutzucht wirtschaftlich zu betreiben. Die Platzverhältnisse sind eng und die Bodenpreise hoch, entsprechend sind die Aufzuchtkosten höher als in anderen Ländern. Dies macht es schwieriger die Produkte gewinnbringend und dennoch zu einem markgerechten Preis anbieten zu können.

Die Statistik zeigt auf, dass jedes Jahr nur rund die Hälfte der im Gestütsbuch eingetragenen Zuchtstuten bedeckt werden, das lässt sich unter anderem dadurch begründen, dass kleinere Züchter nicht jedes Jahr ein Fohlen aus ihrer Stute möchten oder Stuten, die ihr letztes Fohlen später im Jahr geboren haben, für ein Jahr «leer» gelassen werden damit im Folgejahr früher mit der Bedeckung begonnen werden kann. Denn in der Vollblutzucht wird darauf geachtet, dass die Fohlen möglichst früh im Jahr (Februar-anfangs April) geboren werden, damit sie möglichst viel Zeit zur Entwicklung haben bevor mit gut 1 ½-jährig mit der Vorbereitung auf das Einreiten begonnen werden kann.
In der Vollblutzucht wird weltweit nur der Natursprung zugelassen. Die Zuchtstute reist zum Deckhengst, wird ihm vorgeführt und es kommt zu einem ordentlichen Deckakt. Die künstliche Besamung, wie es bei vielen anderen Pferdezuchten praktiziert werden kann, ist in der englischen Vollblutzucht nicht anerkannt. Ein solches Fohlen würde nicht in einem Gestütsbuch eingetragen und wäre entsprechend kein Englisches Vollblut.
SCHWEIZER GESTÜTSBUCH
SCHWEIZER GESTÜTE (aktiv)
Familie Egloff
5013 Niedergösgen
Deckhengst: Vanishing Cupid
Facebook: Gestüt Söhrenhof
Instagram: gestuet.soehrenhof
Gestüt Söhrenhof
Familie Gräff
8442 Hettlingen
Gestüt La Irenita

Zur Förderung der Schweizer Vollblutzucht erhalten Züchter wie auch Besitzer von Schweizer Vollblütern (Inländern) Geldprämien. Als Schweizer Inländer gelten alle von einem Aktivmitglied von Galopp Schweiz mit Wohnsitz in der Schweiz gezüchteten Vollblutpferde. Für die Prämienberechtigung wird jedoch unterschieden, ob das Pferd in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist oder im Ausland. Umgangssprachlich werden die Pferde als "echte" oder "assimilierte" Inländer bezeichnet.
Als "echte" Inländer gelten Schweizer Vollblüter:
-
die zu 100% von Aktivmitgliedern von Galopp Schweiz gezüchtet worden sind
-
die im schweizerischen Gestütbuch für Vollblut eingetragen sind
-
dessen Mutter vor dem Abfohlen definitiv in die Schweiz importiert wurde
-
die in der Schweiz geboren sind oder bis spätestens am 1. August des Geburtsjahres in die Schweiz
gebracht wurden und hier aufgewachsen sind
Züchter von "echten Inländern" erhalten eine Prämie von 15% des vom Pferd in der Schweiz errungenen Geldgewinns. Der Besitzer des Pferdes erhält zusätzlich zum gewonnen Rennpreis (innerhalb der Schweiz) eine Prämie von 5%.
Als "assimilierte" Inländer gelten Schweizer Vollblüter:
-
die von einem Aktivmitglied von Galopp Schweiz gezüchtet wurde, unabhängig des Geburts- und Aufzuchtlandes
-
die definitiv in die Schweiz eingeführt (importiert) wurden
-
Züchter von "assimilierten" Inländern sind nicht Züchterprämie berechtigt. Der Besitzer hat jedoch den
gleichen Anspruch auf die Besitzerprämie wie derjenige eines "echten" Inländers.
ZÜCHTER- & BESITZERPRÄMIEN
Gestüt Tricolore
Jürg und Yvonne Studer
1749 Middes
@fotorights by Gestüt Söhrenhof
Schweizer Vollblutzucht in Zahlen